Kennzeichnung von Werbung
Laut aktuellem Mediengesetz § 26 MedienG “Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichung” sind Beiträge mit “Werbung” zu kennzeichnen.
Zitat: Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.
Zusätzlich regelt der Ethik-Kodex vom Österreichischen Werberat die Handhabung von Werbung auf Blogs. Insbesondere sollte man hier Kapitel 1.8 Influence Marketing beachten.
Wann muss ich nun Beiträge mit Werbung kennzeichnen?
- Wenn ich ein Entgelt für den entsprechenden Beitrag bekommen habe.
- Wenn ich ein Produkt kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen habe und im Auftrag des Unternehmens einen Beitrag erstelle.
- Wenn ich vertragliche Absprachen/Anweisungen über die Art des Beitrages bekommen habe.
- Wenn ich das Produkt in besonderem Maße betone.